ASR Digital

Rechtssichere Website: Was Ihr Handwerksbetrieb braucht

Impressum, Datenschutz, Cookies, Barrierefreiheit: Was eine rechtssichere Website für Handwerksbetriebe konkret enthalten muss — und welche Angabe fast alle vergessen.

·

Titelgrafik zum Ratgeber „Rechtssichere Website für Handwerker" von ASR Webdesign.

Was eine rechtssichere Website ausmacht

Eine rechtssichere Website braucht vier Dinge: ein vollständiges Impressum, eine Datenschutzerklärung, eine saubere Einwilligung für Cookies und, je nach Betrieb, Barrierefreiheit. Drei davon erledigen Sie einmal und haben Ruhe. Der Punkt, an dem es bei Handwerksbetrieben regelmäßig hakt, ist das Impressum — und zwar an einer Stelle, die kaum ein Generator abfragt.

Rechtssicherheit ist dabei kein Zustand, den man kauft, sondern eine Handvoll Pflichtangaben, die vorhanden und auffindbar sein müssen. Der Gesetzgeber formuliert das nüchtern: Die Informationen müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Übersetzt heißt das: ein Link im Footer, der auf jeder Seite steht, und maximal ein Klick bis zur Information.

Für einen Handwerksbetrieb sind vier Bereiche relevant:

  • Impressum — die Pflichtangaben nach § 5 DDG. Einmalige Arbeit, 30 bis 60 Minuten.
  • Datenschutzerklärung — was Sie erheben, warum und wie lange. Wird angepasst, sobald sich an der Website etwas ändert.
  • Cookies und Einwilligung — nur nötig, wenn Sie Dienste einsetzen, die über das technisch Notwendige hinausgehen.
  • Barrierefreiheit — hängt von Betriebsgröße und Angebot ab.

Die Rechtstexte sind für eine Website, was die Absperrung für die Baustelle ist: Sie bringen keinen Auftrag ein, aber ohne sie haften Sie.

Ein Hinweis vorweg, der ernst gemeint ist: Dieser Artikel erklärt, was in der Praxis auf Handwerker-Websites schiefgeht. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Sonderfällen — Onlineshop, mehrere Gesellschafter, Tätigkeit im Ausland — lassen Sie Ihre Seiten von einem Anwalt prüfen. Was dieser Artikel leisten kann, ist Ihnen zu zeigen, wo Sie zuerst hinschauen sollten.

Das Impressum: was für Handwerksbetriebe zusätzlich gilt

Die Impressumspflicht steht seit Mai 2024 im Digitale-Dienste-Gesetz, kurz DDG. Vorher stand sie im Telemediengesetz. Inhaltlich hat sich wenig geändert, aber viele Impressen und viele Ratgeber im Netz verweisen noch auf „§ 5 TMG". Falsch wird Ihr Impressum dadurch nicht, veraltet aber schon.

Das verlangt § 5 DDG an Angaben:

  • Name und Anschrift der Niederlassung. Bei GmbH oder UG zusätzlich die Rechtsform und der Vertretungsberechtigte.
  • Ein Weg zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme, einschließlich E-Mail-Adresse.
  • Die zuständige Aufsichtsbehörde, wenn Ihre Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf.
  • Handelsregister und Registernummer, sofern Sie eingetragen sind.
  • Bei reglementierten Berufen: die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung samt Verleihungsstaat und die berufsrechtliche Regelung mitsamt dem Hinweis, wo sie einzusehen ist.
  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls Sie eine besitzen.

Die vorletzte Zeile ist die, um die es hier geht.

Die Kammer-Angabe, die fast alle vergessen

Steht Ihr Handwerk in Anlage A der Handwerksordnung und sind Sie in der Handwerksrolle eingetragen, dann ist Ihr Handwerk zulassungspflichtig. Damit üben Sie einen reglementierten Beruf aus. Es greift § 5 Absatz 1 Nummer 5 DDG, und Ihr Impressum braucht drei zusätzliche Angaben:

  • Die Kammer, der Sie angehören: Ihre Handwerkskammer, mit vollem Namen und Anschrift.
  • Die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde. Also zum Beispiel „Dachdeckermeister, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland".
  • Die berufsrechtliche Regelung und wie sie zugänglich ist. Das ist die Handwerksordnung, üblicherweise mit Link auf den Gesetzestext.

Dazu kommt nach Nummer 3 die zuständige Aufsichtsbehörde, wenn Ihre Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf.

Genau hier liegt das Problem mit Impressum-Generatoren. Die meisten fragen Rechtsform, Anschrift und Umsatzsteuernummer ab und sind dann fertig. Nach Kammer und Berufsbezeichnung fragen sie nicht, weil sie für alle Branchen gleichzeitig gebaut sind. Wer sein Impressum in fünf Minuten generiert hat und ein zulassungspflichtiges Handwerk betreibt, hat mit einiger Wahrscheinlichkeit ein unvollständiges Impressum — ohne es zu wissen. Eine rechtssichere Website scheitert selten an bösem Willen, meistens an einem Formular, das die richtige Frage nicht gestellt hat.

Betreiben Sie ein zulassungsfreies Handwerk aus Anlage B, sieht die Sache anders aus. Ob die Angaben dann nötig sind, hängt vom Einzelfall ab. Ihre Handwerkskammer sagt Ihnen das verbindlich, und der Anruf kostet nichts.

Wie ein vollständiges Impressum aufgebaut ist

Damit Sie nicht raten müssen, hier die Reihenfolge, die sich bewährt hat. Setzen Sie Ihre eigenen Angaben ein und lassen Sie weg, was auf Sie nicht zutrifft:

  1. Überschrift „Impressum" und darunter „Angaben gemäß § 5 DDG".
  2. Betriebsname und Rechtsform, darunter die vollständige Anschrift. Ein Postfach genügt nicht, es muss eine ladungsfähige Anschrift sein.
  3. Vertreten durch: bei GmbH und UG der Geschäftsführer, bei Einzelunternehmen entfällt die Zeile.
  4. Kontakt: Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Ein reines Kontaktformular reicht nicht als alleiniger Kontaktweg.
  5. Registereintrag: Registergericht und Handelsregisternummer, falls vorhanden.
  6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden. Die Steuernummer gehört hier nicht hinein.
  7. Aufsichtsbehörde, falls Ihre Tätigkeit zulassungspflichtig ist.
  8. Berufsrechtliche Angaben: Kammer, Berufsbezeichnung mit Verleihungsstaat, Handwerksordnung mit Fundstelle.

Diese acht Punkte durchzugehen dauert eine halbe Stunde. Sie brauchen dafür keinen Dienstleister, und Sie sollten es auch selbst tun: Ihre Kammer, Ihre Registernummer und Ihre Berufsbezeichnung kennen Sie besser als jeder Externe.

Wo das Impressum stehen muss

Ein Link im Footer, sichtbar auf jeder Seite, mit dem Wort „Impressum". Nicht „Kontakt", nicht „Über uns", nicht versteckt hinter einem Symbol. Der Begriff ist eingeführt und wird gesucht. Bleiben Sie dabei.

Der zweithäufigste Fehler an dieser Stelle: Das Impressum liegt nur auf der Startseite. Wer über Google direkt auf einer Unterseite landet — und das tun die meisten Besucher — findet es dann nicht.

Datenschutzerklärung: was drinstehen muss

Sobald Ihre Website personenbezogene Daten verarbeitet, brauchen Sie eine Datenschutzerklärung. Und das tut praktisch jede Website: Ihr Server speichert IP-Adressen im Logfile, Ihr Kontaktformular nimmt Namen und Telefonnummern entgegen.

Die Erklärung muss verständlich beantworten:

  • Wer verarbeitet die Daten — Ihr Betrieb, mit Kontaktdaten.
  • Welche Daten fallen an — Logfiles, Formulareingaben, gegebenenfalls Analysedaten.
  • Warum und auf welcher Rechtsgrundlage.
  • Wie lange die Daten gespeichert werden.
  • Welche Rechte Besucher haben: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.
  • Wer sonst noch Daten sieht: Hoster, Newsletter-Dienst, Kartendienst.

Der letzte Punkt ist der, den Betriebe unterschätzen. Jeder externe Dienst, den Sie einbinden, gehört in die Erklärung. Eine eingebettete Google-Karte auf der Kontaktseite ist so ein Dienst. Ein Schriftartenpaket, das beim Seitenaufruf von einem fremden Server nachgeladen wird, ebenfalls. Solche Schriften lassen sich lokal ausliefern, dann verlässt keine Besucher-IP Ihren Server. Das ist technisch schnell erledigt und macht die Erklärung kürzer statt länger.

Ein zweiter Punkt, der oft fehlt: Ihr Kontaktformular. Wenn dort Name, Telefonnummer und eine Beschreibung des Auftrags eingegeben werden, verarbeiten Sie personenbezogene Daten zu einem konkreten Zweck. Das gehört benannt, samt der Angabe, wie lange Sie die Anfrage aufbewahren. Eine rechtssichere Website beschreibt, was sie tatsächlich tut — nicht was in der Vorlage stand.

Cookies und Einwilligung

Kurz gefasst: Für technisch notwendige Cookies brauchen Sie keine Einwilligung. Für alles andere — Statistik, Marketing, eingebettete Videos — brauchen Sie eine, und zwar bevor der Dienst lädt. Ein Banner, das nur „Wir verwenden Cookies, OK" anzeigt, erfüllt das nicht, weil es keine echte Wahl lässt.

Für die meisten Handwerksbetriebe ist das eine gute Nachricht. Zeigt Ihre Website Ihre Leistungen und hat ein Kontaktformular, sonst nichts, brauchen Sie oft gar keinen Einwilligungsdialog. Wann Sie einen brauchen und wie er aussehen muss, steht hier: wann Ihre Website ein Cookie-Banner braucht.

Barrierefreiheit: wen die Pflicht trifft

Barrierefreiheit ist der jüngste Baustein und der einzige, bei dem die Antwort stark von Ihrem Betrieb abhängt. Ob und in welchem Umfang die Pflicht Sie trifft, hängt unter anderem von Mitarbeiterzahl, Umsatz und der Art Ihres Angebots ab. Die Schwellen und was technisch dahintersteckt, stehen im eigenen Artikel: Barrierefreiheit auf der Website — Pflicht für Handwerksbetriebe?

Unabhängig von der Pflicht gilt: Ausreichende Kontraste, lesbare Schriftgrößen und eine Seite, die sich mit der Tastatur bedienen lässt, helfen auch Kunden ohne Behinderung. Der 58-jährige Bauherr, der auf dem Handy Ihre Telefonnummer sucht, profitiert davon genauso.

Die häufigsten Fehler auf Handwerker-Websites

Wenn ich Websites von Betrieben durchsehe, wiederholen sich dieselben Punkte:

Das Impressum ist unvollständig. Meist fehlen genau die Angaben aus dem Kammer-Abschnitt oben. Der Rest stimmt, weil ihn der Generator abgefragt hat.

Die Datenschutzerklärung passt nicht zur Website. Sie beschreibt einen Newsletter, den es nicht gibt, und verschweigt die eingebettete Karte, die es gibt. Das passiert, wenn ein Muster übernommen und nie angepasst wurde.

Die Angaben sind veraltet. Umgezogen, Rechtsform gewechselt, neue Telefonnummer: Die Website weiß nichts davon. Ein Impressum mit falscher Anschrift ist kein gültiges Impressum.

Externe Schriften und Karten laden ungefragt. Technisch schnell behoben, in der Praxis oft übersehen, weil man es der Seite nicht ansieht.

Der Footer-Link fehlt auf Unterseiten. Siehe oben: Wer seitlich einsteigt, findet nichts.

Ob diese Punkte bei Ihnen zutreffen, können Sie prüfen lassen, ohne jemanden anzurufen. Der kostenlose Website-Check sieht sich unter anderem an, ob Impressum und Datenschutzerklärung vorhanden und erreichbar sind. Das dauert zwei Minuten, das Ergebnis sehen Sie sofort, und es folgt kein Verkaufsgespräch. Was der Check nicht beurteilen kann, ist die inhaltliche Vollständigkeit Ihres Impressums. Dafür müssen Sie einmal selbst mit der Liste oben danebensitzen.

Was das kostet

Wenn Ihre Website steht und nur die Rechtstexte fehlen, ist das kein Projekt, sondern eine Aufgabe für einen Nachmittag. Impressum zusammenstellen, Datenschutzerklärung an die tatsächlich eingesetzten Dienste anpassen, Footer-Link setzen. Dafür brauchen Sie niemanden.

Anders sieht es aus, wenn die Website ohnehin überholt gehört, weil sie langsam ist, auf dem Handy nicht funktioniert oder seit Jahren niemand mehr angefasst hat. Dann sind die Rechtstexte Teil der Arbeit und nicht der Anlass dafür. Bei einer Website für Handwerksbetriebe gehören Impressumsseite, Datenschutzseite und ein sauber eingebundenes Kontaktformular zum Umfang; was das kostet, steht offen auf der Preisseite.

Eine rechtssichere Website ist am Ende kein Kostenpunkt, sondern eine Hausaufgabe. Sie kostet einmal Zeit und danach fast nichts mehr.

Häufige Fragen

Was muss im Impressum stehen?

Name und Anschrift, eine E-Mail-Adresse und ein Weg zur schnellen Kontaktaufnahme, bei Gesellschaften Rechtsform und Vertretungsberechtigter, Register und Registernummer sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden. Bei reglementierten Berufen kommen Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung mit Verleihungsstaat und die berufsrechtliche Regelung hinzu. Maßgeblich ist § 5 DDG.

Braucht auch ein kleiner Betrieb ohne Onlineshop ein Impressum?

Ja. Die Pflicht hängt nicht an der Größe und nicht am Verkauf, sondern daran, dass Sie geschäftsmäßig auftreten. Eine Visitenkarten-Website mit drei Seiten und einer Telefonnummer ist geschäftsmäßig, sobald sie für Ihren Betrieb wirbt.

Reicht ein Impressum-Generator?

Für die Grundangaben oft ja, für Handwerksbetriebe häufig nein. Die meisten Generatoren fragen Kammer, Berufsbezeichnung und Aufsichtsbehörde nicht ab, weil sie branchenübergreifend gebaut sind. Prüfen Sie das Ergebnis gegen die Liste in diesem Artikel und ergänzen Sie, was fehlt.

Muss die Datenschutzerklärung angepasst werden, wenn sich nichts ändert?

Solange die Website unverändert bleibt und keine neuen Dienste dazukommen, nicht. Sobald Sie etwas einbinden — eine Karte, ein Buchungstool, ein Bewertungs-Widget — gehört das hinein. Ein jährlicher Blick, ob die Erklärung noch zur Website passt, reicht in der Regel.

Wer haftet, wenn etwas fehlt?

Sie als Betreiber der Website, auch wenn ein Dienstleister sie gebaut hat. Deshalb lohnt es sich, die Pflichtangaben einmal selbst durchzugehen, statt sich darauf zu verlassen, dass jemand anderes daran gedacht hat.

———

Geschrieben von Nikola, Webdesigner aus Wuppertal. Ich baue Websites für Handwerksbetriebe zum Festpreis. Mehr über meine Arbeitsweise: Über mich.

Quellen: § 5 DDG, Allgemeine Informationspflichten · IHK: Pflichtangaben im Internet — die Impressumspflicht

Kostenloser Website-Check

Wie gut ist Ihre Website wirklich?

In 2 Minuten wissen Sie es: Ladezeit, Google-Sichtbarkeit, Rechtliches. Kostenlos, automatisch, ohne Verkaufsgespräch.